Im Uhrzeigersinn von oben links: eine Patrouille in Samarra; eine Saddam-Statue wird abgerissen; ein irakischer Soldat im Gefecht; eine Bombe explodiert nahe einem US-Konvoi im Süden Bagdads.
ca. 23.000 bis ca. 39.000 Tote für den Zeitraum von Januar bis Dezember 2003 (somit teilweise nach Ende des eigentlichen Irakkriegs)[3]ca. 115.000–600.000 Tote bis zum Ende der Besetzung 2011[4][5]
unbekannte, aber weit höhere Anzahl an Verwundeten
Der Irakkrieg oder Dritte Golfkrieg (auch Zweiter Irakkrieg) war eine Militäroperation der USA, Großbritanniens und einer „Koalition der Willigen“ im Irak. Er begann am 20. März 2003 und führte zur Eroberung der Hauptstadt Bagdad sowie zum Sturz des damaligen irakischen Diktators Saddam Hussein. Am 1. Mai 2003 erklärte US-Präsident George W. Bush den Krieg für siegreich beendet.
Die US-Regierung Bushs hatte den Sturz Saddam Husseins ab Januar 2001 erwogen. Sie begründete diesen als notwendigen Präventivkrieg, um einen angeblich bevorstehenden Angriff des Iraks mit Massenvernichtungsmitteln auf die USA zu verhindern. Die USA und Großbritannien legten dafür die UN-Resolution 1441 als UN-Mandat für ein militärisches Eingreifen aus. Darin hatte der UN-Sicherheitsrat den Irak unter anderem dafür verurteilt, seiner Verpflichtung zur Beseitigung und Kontrolle seiner Massenvernichtungswaffen nicht nachzukommen, Terrorismus zu unterstützen und seine Bevölkerung zu unterdrücken, sowie alle UN-Mitgliedstaaten autorisiert, „alle notwendigen Mittel“ anzuwenden, um die Einhaltung der UN-Resolutionen durchzusetzen.[6] Jedoch erhielten die USA und Großbritannien kein explizites Mandat vom Sicherheitsrat zum militärischen Angriff, nach herrschender Meinung wird der Irakkrieg daher als ein Bruch des Verbots eines Angriffskrieges in der UN-Charta[7] und somit als völkerrechtswidrig bewertet.[8][9] Die USA und Großbritannien verhinderten mit ihrem Vetorecht jedoch, dass der UN-Sicherheitsrat den Irakkrieg verurteilte. Da im Irak bis auf alte Restbestände keine Massenvernichtungsmittel und keine Beweise akuter Angriffsabsichten gefunden wurden, hat sich die vorgebrachte Begründung des Irakkriegs als falsch erwiesen.
Nach dem erklärten Kriegsende kam es während der Besetzung des Irak von 2003 bis 2011 zu bürgerkriegsähnlichen Zuständen, tausenden Terroranschlägen, Kriegshandlungen und Gewaltkriminalität, sowohl verschiedener irakischer Gruppen gegeneinander als auch gegen die westlichen Besatzungstruppen. Sie forderten vor allem unter irakischen Zivilisten eine unbekannte Anzahl Todesopfer und Verletzte. Auch nach dem Abzug der ausländischen Truppen 2011 kam es zu keiner Befriedung des Landes. Der Krieg im Irak 2013 bis 2017 wird zum Teil als Folge des Irakkriegs beurteilt.
↑Christian Tomuschat: Völkerrecht ist kein Zweiklassenrecht. Der Irak-Krieg und seine Folgen. In: Deutsche Gesellschaft für die Vereinten Nationen (Hrsg.): Vereinte Nationen (Zeitschrift). Band2003, Nr.2, 1. April 2003, ISSN0042-384X, S.41–46 (zeitschrift-vereinte-nationen.de): „Bekannt ist überdies aus der Entstehungsgeschichte, daß die USA über Wochen hinweg versuchten, Konsens für eine Klausel zu erreichen, derzufolge jedes Ständige Mitglied des Rates befugt gewesen wäre, im Falle weiterer irakischer Pflichtverletzungen einseitig Gewalt anzuwenden. Dies gelang ihnen indes nicht – verständlicherweise, da ja nach der Gesamtanlage der Charta der Sicherheitsrat (und nicht einzelne seiner Mitglieder) über Fragen von Krieg und Frieden zu entscheiden hat. Auch haben im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Resolution 1441 China, Frankreich und Rußland – also die drei ›unwilligen‹ Ständigen Mitglieder des Rates – in einer förmlichen Note erklärt, daß in dem verabschiedeten Text eine Ermächtigung zur Gewaltanwendung nicht gesehen werden dürfe. Bezeichnend ist schließlich, daß ungefähr zur selben Zeit in einer Resolution zur Lage in Afghanistan praktisch dieselbe Wendung benutzt wurde (»alle … notwendigen Maßnahmen zu ergreifen«), die jedenfalls seit der Resolution 678 als vollgültiger Ausdruck einer Ermächtigung zur Gewaltanwendung anerkannt ist. Es war also keineswegs in Vergessenheit geraten, daß es gewisse Standardformeln mit einem eindeutigen Bedeutungsinhalt gibt. Bei Anwendung lauterer Interpretationsmethoden und Verzicht auf eine juristische Hintertreppenrabulistik läßt sich folglich nichts in die Resolution 1441 hineinlesen, was sie gerade nicht sagt. Nach alledem ist die Schlußfolgerung unausweichlich, daß die amerikanisch-britische Militäroperation in Irak völkerrechtswidrig war.“
↑Lessons of Iraq war underscore importance of UN Charter – Annan. In: news.un.org. Vereinte Nationen, 16. September 2004, abgerufen am 18. März 2022 (englisch): „In the interview, Mr. Annan was repeatedly asked whether the war was “illegal.” “Yes,” he finally said, “I have indicated it is not in conformity with the UN Charter, from our point of view, and from the Charter point of view it was illegal.”“