Jagdhund

Labrador Retriever mit apportierter Tafelente

Ein Jagdhund hilft dem Jäger bei der Jagd. Unter dem Begriff „Jagdhund“ wird eine Gruppe von Hunderassen zusammengefasst, die in den unterschiedlichen jagdlichen Einsatzgebieten Verwendung finden. Die modernen Jagdhunde werden in Stöberhunde, Vorstehhunde, Apportierhunde, Schweißhunde, Erdhunde und jagende Hunde eingeteilt, wobei einige Rassen auf vielfältige Fähigkeiten hin gezüchtet wurden und für den vielseitigen Jagdbetrieb (Feld-, Wald- und Wasserarbeit) eingesetzt werden.[1][2] Historisch gesehen bezog sich die Bezeichnung Jagdhund ausschließlich auf die jagenden Hunde (Bracken).

Jagdlich geführte Hunde bezeichnet man auch als Jagdgebrauchshunde. Bei der Arbeit „nach dem Schuss“ ist der Hund für den Jäger manchmal unverzichtbar. Das Führen eines Jagdhundes gilt daher als Voraussetzung für die waidgerechte Jagd. In den Jagdgesetzen der deutschen Länder wird der Einsatz von Jagdhunden verschiedentlich vorgeschrieben. So muss in Niedersachsen der Jagdausübungsberechtigte einen für den Jagdbezirk brauchbaren, geprüften Jagdhund zur Verfügung haben.[3]

  1. Jagdgebrauchshunde (Memento des Originals vom 12. April 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.jagd-stromberg.de
  2. Wild und Hund: Prüfungen für Jagdhunde – Leistungsprüfungen
  3. Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG) vom 16. März 2001 - § 4 Jagdhunde

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