Japanisches Kabinett

Eine Paulownienblüte wird als Symbol des japanischen Premierministers und Kabinetts angesehen.

Das japanische Kabinett (japanisch 内閣 Naikaku) ist die Regierung des japanischen Zentralstaates. Es besteht aus dem Premierminister Japans und bis zu 17 – derzeit 19 – anderen Mitgliedern, die alle als Staatsminister (国務大臣 kokumu daijin) bezeichnet werden. Der Premierminister wird durch das japanische Parlament bestimmt und zeremoniell vom Kaiser ernannt, die anderen Minister werden durch den Premierminister bestimmt und abberufen. Das Kabinett als Ganzes ist dem Parlament rechenschaftspflichtig.

Seit dem 13. September 2023 regiert die 2. Umbildung des Kabinetts Kishida II unter Fumio Kishida.

Das moderne japanische Kabinett findet seine Grundlage in den Artikeln 65 bis 75 der japanischen Verfassung von 1947. Ein Kabinett existierte jedoch bereits unter der 1890 in Kraft getretenen Verfassung des japanischen Kaiserreiches, die weder Kabinett noch Premierminister explizit erwähnt und lediglich in Artikel 55 jeden Staatsminister zur Beratung des Kaisers verpflichtet, sowie ohne Verfassung seit 1885, als das alte Dajōkan-Regierungssystem aufgegeben wurde. Die Minister waren individuell dem Kaiser von Japan rechenschaftspflichtig. Formale rechtliche Vorschriften für Premierminister und Kabinett im Kaiserreich enthielten zwei Erlasse aus den Jahren 1885 (naikaku shokken, 内閣職権, Dajōkan-Erlass Nr. 69) und 1889 (naikaku kansei, 内閣官制, k. Erlass Nr. 135).[1]

  1. Cabinet System of Japan. Kantei (englisch)

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