Jobcenter

Logo der Jobcenter
Jobcenter in Leipzig

Ein Jobcenter ist eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers (§ 44b, § 6d SGB II) oder die Einrichtung eines zugelassenen Landkreises oder einer zugelassenen kreisfreien Stadt (§ 6a, § 6d). Es ist unter anderem zuständig für die Arbeitsvermittlung, Qualifizierung und Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld) nach dem SGB II.

Aufgabe der Jobcenter ist, Leistungen nach dem SGB II zu gewähren und durch „das Fördern und Fordern“ den betroffenen Personen die Perspektive und Möglichkeit zu eröffnen, ihren Lebensunterhalt künftig aus eigenen Mitteln und Kräften, langfristig und ohne weitere öffentliche Unterstützung zu bestreiten. Im Konzept ist der Aufgabenbereich jedoch weiter gefasst.

Die Benennung Jobcenter geht zurück auf den Abschlussbericht der Hartz-Kommission.[1]

  1. Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Vorschläge der Kommission zum Abbau der Arbeitslosigkeit und zur Umstrukturierung der Bundesanstalt für Arbeit, S. 65 ff@1@2Vorlage:Toter Link/www.ak-sozialpolitik.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)  Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF-Datei; 12,31 MB).

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search