Journalistische Darstellungsform

Journalistische Darstellungsformen gelten für alle Medien, also Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunk, Fernsehen und Internet, obwohl das Medium selbst ebenfalls eine nicht unwesentliche Rolle spielt (Medienadäquatheit). Kennzeichnend für die bundesdeutsche Journalismuslehre nach 1945 ist die vom amerikanischen Journalismus übernommene Trennung von Information und Meinung (1. Trennungsregel).

Als Quelle dienen neben eigener Recherche (persönliche Recherchen, Telefonrecherche, Archivrecherche, Internetrecherche) auch Nachrichtenagenturen und Bildagenturen. In der Praxis werden oft auch Pressemitteilungen (auch: „Originaltexte“ oder „Waschzettel“) von Unternehmen und Institutionen unverändert oder in leicht modifizierter Form übernommen. Damit wächst der Einfluss der Public Relations auf den Journalismus. Dabei muss jedoch laut Presserecht der redaktionelle Teil eines Mediums unabhängig vom Anzeigenteil (Werbung) erstellt werden und der Unterschied deutlich erkennbar sein (2. Trennungsregel).

In der Praxis haben sich folgende informierenden und meinungsäußernden Darstellungsformen herausgebildet, die sich vor allem im Printjournalismus etabliert haben, aber in gleicher oder ähnlicher Form auch im Radiojournalismus, im Fernsehjournalismus und im Internetjournalismus zu finden sind:


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