Judenregal

Das Judenregal war im Mittelalter und der Frühen Neuzeit ein königlich verliehenes Herrschaftsrecht. Anknüpfend an die theologisch legitimierte Knechtschaft im Schicksal der Diaspora stellte das Judenregal diese in einen herrschafts- und vermögensrechtlichen Zusammenhang, zunächst in Gestalt der kaiserlichen Kammerknechtschaft. Mit der Goldenen Bulle von 1356 ging das Judenschutzrecht an die Kurfürsten sowie sukzessive an die Landesfürsten über.[1]

Neben anderen finanziell nutzbaren Hoheitsrechten (Regalien)[2] trug auch das Judenregal zur Finanzierung des Herrscherhaushalts bei.[3]

  1. Sabine Ullmann: Judenschutz Historisches Lexikon Bayerns, abgerufen am 1. Juni 2020.
  2. Ernst Tremp: Regalien. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 23. Dezember 2011.
  3. Karl Heinz Burmeister: Judensteuer. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 26. Juni 2006.

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