Das Judenregal war im Mittelalter und der Frühen Neuzeit ein königlich verliehenes Herrschaftsrecht. Anknüpfend an die theologisch legitimierte Knechtschaft im Schicksal der Diaspora stellte das Judenregal diese in einen herrschafts- und vermögensrechtlichen Zusammenhang, zunächst in Gestalt der kaiserlichen Kammerknechtschaft. Mit der Goldenen Bulle von 1356 ging das Judenschutzrecht an die Kurfürsten sowie sukzessive an die Landesfürsten über.[1]
Neben anderen finanziell nutzbaren Hoheitsrechten (Regalien)[2] trug auch das Judenregal zur Finanzierung des Herrscherhaushalts bei.[3]
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