Jugendring

Ein Stadt-, Kreis-, Bezirks-, Landes- und Bundesjugendring ist ein Zusammenschluss mehrerer Jugendverbände, in der Regel in der Form eines rechtsfähigen Vereins, in Bayern als Körperschaft des öffentlichen Rechts, deren Aufgaben im Kinder- und Jugendhilfegesetz des Sozialgesetzbuchs festgelegt sind[1]. Seine Tätigkeitsfelder sind oft vernetzt mit dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt). Sein Leitungsgremium setzt sich aus Vertretern der Mitgliedsverbände zusammen, wodurch diese auch einen Einfluss auf die Arbeit und Ziele des Jugendrings haben. Finanziert wird der Jugendring meist über entsprechende (Kreis-, Bezirks- etc.) Umlagen. Mit diesen Geldern leistet er selbst Jugendarbeit und bezuschusst die Arbeit seiner Mitgliedsverbände. In einigen Fällen werden die Jugendringe jedoch auch über Mitgliedsbeiträge durch die Verbände finanziert. Der Bayerische Jugendring nimmt zudem auch Aufgaben eines Landesjugendamtes wahr. Mitgliedsverbände können die Jugendverbände werden, die nach den Satzungen der jeweiligen Jugendringe die Kriterien einer Mitgliedschaft erfüllen.

  1. §12 SGB VIII: "Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten"

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search