Justinian I.

Justinian I., Mosaikdetail aus der Kirche San Vitale in Ravenna.

Justinian,[1] altgriechisch Ἰουστινιανός, lateinisch Iustinianus, in seinen Konsulardiptychen aus dem Jahre 521 als Flavius Petrus Sabbatius Iustinianus belegt (* um 482 in Tauresium; † 14. November 565 in Konstantinopel), war vom 1. April (als Mitkaiser) bzw. 1. August 527 bis zu seinem Tod römischer Kaiser. In manchen orthodoxen Quellen wird er als Heiliger bezeichnet, im offiziellen kirchlichen Synaxarion jedoch nicht als Heiliger geführt.

Justinian gilt als einer der bedeutendsten Herrscher der Spätantike. Seine lange Regierungszeit markiert eine wichtige Phase im Übergang vom antiken Imperium Romanum zum Byzantinischen Reich des Mittelalters. Für das sich unter ihm anbahnende Ende der Antike stehen die von ihm befohlene Schließung der neuplatonischen Philosophenschule in Athen 529 und die faktische Abschaffung des altrömischen Amts des Konsuls im Jahr 542. Andererseits gelang es ihm in langen Kriegen gegen Ostgoten und Vandalen, weite Teile des 476 untergegangenen Weströmischen Reichs wiederzugewinnen, die im Verlauf der sogenannten Völkerwanderung unter germanische Herrschaft geraten waren. Im Osten sah sich das Reich zu seiner Zeit in schwere, wechselvolle Kämpfe mit den persischen Sassaniden verwickelt. Prägende Bedeutung gewann Justinian für die Rechtsgeschichte, da er die Kompilation des römischen Rechts, das später so genannte Corpus Iuris Civilis, in Auftrag gab.

Sogenanntes Barberini-Diptychon mit der Darstellung eines oströmischen Kaisers, höchstwahrscheinlich Justinian, als triumphator omnium gentium

Das Kaisertum erfuhr während seiner Regierung eine immer stärkere Sakralisierung. Dies zerstörte die letzten Reste der einst vom Prinzipat geschaffenen Fiktion, dass der Kaiser nur ein primus inter pares sei. Die wichtigste erzählende Quelle für die Zeit Justinians sind die Werke des Geschichtsschreibers Prokopios von Caesarea, der die Politik des Kaisers teils lobte, teils heftig kritisierte.

  1. Während Althistoriker in der Regel nur von „Justinian“ sprechen, ist es in der Byzantinistik üblich, den Herrscher als „Justinian I.“ zu bezeichnen: Es gab zwar nur einen „römischen“ Kaiser dieses Namens, aber zwei „byzantinische“.

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