Justizwachtmeister ist in Deutschland eine Amtsbezeichnung für Beamte des einfachen Dienstes im Justizwachtmeisterdienst des Bundes oder der Länder mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen, wo Justizwachtmeister dem Mittleren Dienst angehören. In Nordrhein-Westfalen ist der einfache Dienst abgeschafft worden. Die vier Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes sind seit dem 1. Juli 2016 in zwei Laufbahngruppen neu geordnet. Zu der neuen Laufbahngruppe zwei gehören die bisherigen Laufbahnen des gehobenen und höheren Dienstes, zur Gruppe eins die des einfachen und mittleren Dienstes. Innerhalb der Laufbahngruppe gibt es abhängig von der Vor- und Ausbildung unterschiedliche Einstiegsämter.[1]
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