KPD-Verbot

Das KPD-Verbot vom 17. August 1956 war das zweite Parteienverbot in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, nachdem die offen neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) 1952 verboten worden war. Es führte zu der Zwangsauflösung der ersten Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD), dem Entzug ihrer politischen Mandate, dem Verbot der Gründung von Ersatzorganisationen und Gerichtsverfahren gegen tausende Mitglieder.


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