Kabinett Hitler

Kabinett Hitler
Kabinett Hitler
Reichskanzler Adolf Hitler
Wahl Reichstagswahl November 1932
Ernannt durch Reichspräsident Paul von Hindenburg
Bildung 30. Januar 1933
Ende 30. April 1945
Dauer 12 Jahre und 90 Tage
Vorgänger Schleicher
Nachfolger Goebbels
Zusammensetzung
Partei(en) NSDAP, DNVP, Stahlhelm (ab dem 11. Februar 1933 Kampffront Schwarz-Weiß-Rot)
Repräsentation
Reichstagswahl November 1932
248/585
Reichstagswahl März 1933
340/647

Das Kabinett Hitler, auch Hitlerregierung genannt, war die am 30. Januar 1933 gebildete[1] Koalitionsregierung des Deutschen Reiches, die Adolf Hitler nach seiner Ernennung zum Reichskanzler ab demselben Tag leitete.[2] Mit dem Beginn von Hitlers Reichskanzlerschaft wurde in den nachfolgenden Wochen die bis dahin seit 14 Jahren bestehende Weimarer Republik faktisch aufgelöst und die totalitäre Diktatur des Nationalsozialismus in Deutschland errichtet.

Die Schlüsselfigur für das Zustandekommen des Kabinetts Hitler war vor allem Franz von Papen, dessen Bestellung zum Kanzler ursprünglich noch am Tag der Vereidigung von einigen Ministern angenommen worden war.[1] Von Papen hatte seit Anfang Januar 1933 im Auftrag des Reichspräsidenten Paul von Hindenburg hinter dem Rücken des amtierenden Reichskanzlers Kurt von Schleicher zwischen NSDAP und Deutschnationaler Volkspartei (DNVP) über eine gemeinsame Regierung vermittelt.[3] Er verfolgte dabei das sogenannte Einrahmungskonzept, nach dem Hitler zwar Reichskanzler wird und die NSDAP zwei Ministerposten erhält, jedoch durch zahlreiche Minister der DNVP sowie weitere nationalkonservative bis völkisch orientierte Politiker des rechten Rands – unter anderem vom Stahlhelm und Rechtskatholiken wie von Papen – „eingerahmt“ und damit in seinem Handlungsspielraum so eingeschränkt wird, dass er keine Gefahr darstellt (Von Papen: „Wir haben ihn uns engagiert. […] In zwei Monaten haben wir Hitler in die Ecke gedrückt, dass er quietscht.“). Diese anfängliche Koalitionsregierung besaß im Reichstag keine Mehrheit und setzte daher zunächst die ab 1930 vorherrschenden Präsidialkabinette in Abhängigkeit von Reichspräsident Hindenburg fort.

Die gewaltsame Verfolgung der Kommunisten mit Hilfe der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933 und die Reichstagsneuwahlen vom 5. März 1933 änderten die Lage: NSDAP und DNVP verfügten nunmehr über eine Mehrheit, doch nach der Verabschiedung des Ermächtigungsgesetzes am 24. März 1933 – das der Regierung auf vier Jahre diktatorische Vollmachten einräumte – wurde auch der nationalkonservative Koalitionspartner DNVP überflüssig und nach der Selbstauflösung traten deren Abgeordnete der NSDAP bei.

  1. a b Heinrich Brüning: Memoiren. 1918–1934. Deutsche Verlags-Anstalt, Stuttgart 1970, S. 467.
  2. Richard J. Evans: Das Dritte Reich. Band 1, Aufstieg. Übersetzt von Holger Fliessbach und Udo Rennert, DVA, München 2004, ISBN 3-421-05652-8. S. 417.
  3. Wolfram Pyta: Hindenburg. Herrschaft zwischen Hohenzollern und Hitler. Pantheon-Verlag, München 2009, ISBN 978-3-570-55079-3, S. 780 ff.

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