Kalifat

Als Kalifat (arabisch خلافة, DMG ḫilāfa „Nachfolge“) bezeichnet man die Herrschaft, das Amt oder das Reich eines Kalifen, also eines „Nachfolgers“ oder „Stellvertreters des Gesandten Gottes“ (خليفة رسول الله ḫalīfat rasūl Allāh). Es stellt somit eine islamische Regierungsform dar, bei der die weltliche und die geistliche Führerschaft in der Person des Kalifen vereint sind. Bereits Mohammeds Staat in Medina basierte auf einem theokratischen Modell: Mohammed, der Religionsstifter des Islam, war sowohl der Führer der religiösen Bewegung als auch der Herrscher über den Machtbereich, in dem diese Religion ausgelebt wurde.

In der Form خليفة الله, DMG ḫalīfat Allāh, also „Stellvertreter Gottes [auf Erden]“, existiert der Kalifen-Titel seit den ab 661 regierenden Umayyaden.[1] Da gemäß Sure 112 (al-Ichlās) jedoch kein Mensch Gott gleich sein könne – nicht einmal das Oberhaupt aller Muslime –, steht diese Interpretation des Kalifats nach Ansicht vieler Muslime im Widerspruch zur Lehre Mohammeds.

Im deutschsprachigen Raum vertreten die islamistischen Gruppierungen Hizb ut-Tahrir und Islamischer Staat (Terrororganisation) die Idee eines Kalifats (siehe auch Hizb ut-Tahrir in Deutschland).

Das Kalifenreich vom 7. bis 8. Jahrhundert:
  • Ausbreitung unter dem Propheten Mohammed, 622–632
  • Ausbreitung unter den vier „rechtgeleiteten Kalifen“, 632–661
  • Ausbreitung unter den Umayyaden, 661–750
    1. Patricia Crone, Martin Hinds: God's Caliph. Religious Authority in the First Centuries of Islam. 2003.

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