Kammermusik

Der Begriff Kammermusik bezeichnete ursprünglich Musik, die für die fürstliche „Kammer“, sprich den weltlich-repräsentativen Bereich bestimmt war; sie war demnach von der Kirchenmusik zu unterscheiden.[1] Erst im Laufe des Barocks entstand die Eingrenzung des Begriffs auf reine, klein besetzte Instrumentalmusik. Ab der Klassik findet sich aber auch eine explizite Abgrenzung gegenüber der aufkeimenden Konzertmusik. Die wohl bekanntesten Gattungen der klassischen Kammermusik sind Streichquartett und Klaviertrio. In der Romantik erfährt die Kammermusik eine konzertante und virtuose Erweiterung der bestehenden musikalischen Mittel.

Der Begriff Kammermusik ist nicht zu verwechseln mit dem der Hausmusik.

  1. „Kammermusik“, in: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 519.

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