Dieser Artikel behandelt zu Kämpfen eingesetzte Hunde. Zur Verwendung des Begriffs im Zusammenhang mit Hundegesetzen und Rasselisten siehe dort.
Der Pit, die Hundekampfarena, USA, 1868
Als Kampfhunde im eigentlichen Sinne werden Hunde bezeichnet, die zu Tierkämpfen, insbesondere zu Hundekämpfen, aber auch zu Kämpfen z. B. gegen Bullen gezüchtet, ausgebildet und eingesetzt werden. Der Begriff bezeichnete ursprünglich keine bestimmte Hunderasse, sondern ein bestimmtes Einsatzgebiet. Später wurden speziell für den Tierkampf einige klar voneinander abgetrennte Hunderassen gezüchtet, bei deren Nachfolgern jedoch in den offiziellen Zuchtlinien die besondere Tierkampfeignung oft nicht mehr zu den Zuchtzielen zählt.[1][2] Zu den wenigen Hunderassen, die noch legal bei Hundekämpfen eingesetzt und dafür offiziell selektiv gezüchtet werden, zählt der Tosa Inu.[3] Obwohl Hundekämpfe weltweit in vielen Ländern verboten sind, finden sie und eine damit verbundene selektive und lukrative Zucht bestimmter Hundetypen auf Kampftauglichkeit („gameness“[4]) weiterhin statt.[5][6][7][8][9]
↑F. D. McMillan, P. J. Reid: Selective breeding in fighting dogs. In: Animal Welfare. Band19, S1, Mai 2010, S.133–143, doi:10.1017/S0962728600002347 (cambridge.org [abgerufen am 12. September 2024]).
↑Zur Verwendung des Ausdrucks in diesem Sinn in der Zeit von 1994–2004: Karl-Heinz Best: On the use of „Kampfhund“ in German. In: Glottotheory. Band 2, Nr. 2, 2009, S. 15–18.