Kinderrechte

Kinderrechte-Denkmal am
Platz der Kinderrechte in Wiesbaden.

Als Kinderrechte werden Rechte von Kindern und Jugendlichen bezeichnet. Weltweit festgeschrieben sind sie in der UN-Kinderrechtskonvention (im Folgenden UN-KRK), die am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet und heute von den meisten Staaten der Erde ratifiziert worden ist, woraus sich eine universelle Verbindlichkeit der Kinderrechte ableiten lässt. Dieser Beschluss war das Ergebnis eines jahrzehntelangen Prozesses nach dem Zweiten Weltkrieg, an dessen Anfang die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte im Jahr 1948 stand. Darüber hinaus hat auch das Haager Minderjährigenschutzabkommen Bedeutung.

Deutsche Kinder- und Jugendlichenrechte im engeren Sinn sind Positionen, wie sie auch im SGB VIII, im JGG, im Familienrechtabschnitt des BGB, in Landesschulgesetzen und z. B. sehr deutlich im Gesetz über die religiöse Kindererziehung (KErzG) – dort allerdings erst ab einem gewissen Alter – festgehalten werden.


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