Kirche eigenen Rechts

Als Kirche eigenen Rechts (ecclesia sui iuris) – im CIC bis 2016 Rituskirche (ecclesia ritualis) genannt – werden die 24 autonomen („eigenberechtigten“) Kirchen bezeichnet, die gemeinsam die eine römisch-katholische Kirche bilden. Dazu gehören die lateinische Kirche (Westkirche) sowie die 23 katholischen Ostkirchen. Die verfügte Umbenennung verfolgt den Zweck, die Eigenberechtigung dieser Kirchen nicht auf die Liturgie („Ritus“) einzuschränken oder zu konzentrieren.

Äußeres Merkmal der Zugehörigkeit zur römisch-katholischen Kirche ist die Anerkennung des päpstlichen Primats, das heißt der geistlichen und juristischen Leitungsfunktion in der Kirche durch den römischen Papst. Dieser übt jedoch prinzipiell nur über die lateinische Kirche patriarchale Gewalt aus. Die patriarchalen und großerzbischöflichen Ostkirchen haben jeweils eigene Patriarchen oder Großerzbischöfe mit eigener Jurisdiktion als Oberhaupt.


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