Kirchenstrafe

Unter Kirchenstrafen (disciplinae ecclesiasticae) werden Sanktionen gegenüber Laien und Klerikern verstanden, die die römisch-katholische Kirche verhängt, um straffällig gewordene Gläubige durch Strafmittel zurechtzuweisen.

Die Kirchenstrafen sind im 6. Buch des Codex Iuris Canonici (CIC) geregelt (seit 1983 in den cann. 1311–1399).[1]

Davon zu unterscheiden sind die kirchlichen Disziplinarmaßnahmen ohne Strafcharakter wie die Amtsenthebung.

  1. Buch VI Strafbestimmungen in der Kirche (Memento vom 20. Juli 2011 im Internet Archive)

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