Kizokuin

„Das Herrenhaus des Reichstags“ (帝国議会貴族院之図, Teikoku gikai kizokuin no zu). Farbholzdruck von Yōshū Chikanobu, 1899

Das Kizokuin (jap. 貴族院, Herrenhaus) war nach der Meiji-Verfassung das Oberhaus des japanischen Reichstags. Es wurde 1890 einberufen, Vorgänger war der quasi-legislative Genrōin. 1947 wurde es gemäß der Nachkriegsverfassung durch das heutige Oberhaus, das gewählte Sangiin, abgelöst.

Die Meiji-Verfassung war europäischen Vorbildern entlehnt, vor allem der britischen und der preußischen Verfassung. Demnach wurde das Kizokuin ähnlich dem preußischen Herrenhaus und dem House of Lords als gleichberechtigtes Gegengewicht zum gewählten Shūgiin, dem Unterhaus, in der Legislative geschaffen. Ihm gehörten Mitglieder des 1869 geschaffenen Adelsstandes, der Kazoku, sowie vom Tennō ernannte (勅任, chokunin) Vertreter an. Das Kizokuin konnte nicht aufgelöst werden, und die meisten Mitglieder schieden erst durch den Tod aus der Kammer aus.

Nach der Verfassung war das Kizokuin dem Shūgiin in der Legislative gleichgestellt; ein Gesetz musste also die Zustimmung des Tennō und beider Kammern erhalten. Beide Kammern hatten wie die Regierung das Initiativrecht für Gesetzentwürfe (Art. 38). Insbesondere über den Haushalt und die ungleichen Verträge mit den europäischen Großmächten kam es zu Konflikten zwischen Shūgiin und Kizokuin. Die genauen Kompetenzen des Kizokuin und seiner Mitglieder wurden im giin-hō (議院法, „Parlamentsgesetz“) und dem kizokuin-rei (貴族院令, „Herrenhaus-Edikt“) von 1889 festgeschrieben.


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