Klub (Politik)

Ein Klub (kurz für Parlamentsklub) ist in der österreichischen Politik eine Gruppe von Abgeordneten auf verschiedenen politischen Ebenen von der Gemeinde bis hin zum österreichischen Nationalrat. Der oder die Vorsitzende eines Klubs heißt Klubobmann bzw. Klubobfrau, ebenso nennt man einen Klubdirektor im Sinne eines Geschäftsführers.

Gleichbedeutend zum Klub im österreichischen Nationalrat ist der Begriff Fraktion sowohl im österreichischen Bundesrat als auch in der deutschen und schweizerischen Politik in Verwendung; das Äquivalent zum Klubobmann ist in Deutschland der Fraktionsvorsitzende, in der Schweiz der Fraktionspräsident.

Das freie Mandat der Mitglieder des Nationalrates und des Bundesrates ist bundesverfassungsrechtlich durch Art. 56 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) verankert. Danach sind die Mitglieder des Nationalrates und die Mitglieder des Bundesrates bei der Ausübung dieses Berufes an keinen Auftrag gebunden. Der Abgeordnete ist bei der Entscheidungsfindung demnach nur seinem Gewissen unterworfen und von einer Bindung an den Parteiwillen oder eine andere Gruppe, zum Beispiel seinen Wahlkreis, bei seiner Entscheidungsfindung frei – im Gegensatz zu einem imperativen Mandat. Der im Zusammenhang mit den genannten Gesetzgebungsorganen oft diskutierte so genannte Klubzwang (siehe: Fraktionszwang) existiert also nicht. Allerdings wird das freie Mandat in der Realität durch eine Klubdisziplin eingeschränkt. Dies bedeutet, dass die bei klubinternen Abstimmungen unterlegene Minderheit bei der Abstimmung im Parlament sich der klubinternen Mehrheit beugt und ebenso wie diese abstimmt.

Auch im polnischen Sejm heißen die Fraktionen Klubs.


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