Kollisionsregel

Eine Kollisionsregel dient in der Rechtswissenschaft der Auflösung einer Normenkollision: Wenn auf einen Sachverhalt verschiedene Rechtsnormen anwendbar sind, entscheidet die Kollisionsregel, welche der Rechtsnormen vorrangig ist und damit andere Rechtsnormen verdrängt.[1]

Kollisionsregeln knüpfen dabei an bestimmte Eigenschaften der kollidierenden Rechtsnormen an. Welche Rechtsnorm jeweils anwendbar ist, wird im Kollisionsrecht geregelt.

Ein Sonderfall der Kollisionsnorm, der ein Verhältnis mehrerer Rechtsnormen besonders regelt, ist die Relationsnorm.

  1. Röhl, Klaus F./Röhl, Hans Christian: Allgemeine Rechtslehre. Ein Lehrbuch. 3. Auflage. Carl Heymanns, Köln 2008, ISBN 978-3-452-26001-7, S. 154, 156.

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search