Konzil in der Hochschule

Das Konzil stellt auf Basis der Landeshochschulgesetze Sachsens, Thüringens, Berlins und Mecklenburg-Vorpommerns das höchste beschlussfassende Gremium der dortigen Hochschulen dar. Bedingt durch rechtlich unterschiedliche Regelungen unterscheiden sich seine Aufgaben und seine Zusammensetzung. Gemeinsam ist jedoch seine Funktion als Beratungsgremium für grundsätzliche Angelegenheiten und die Wahl der anderen höchsten Organe und Funktionsträger sowie als Schnittstelle zur Gesellschaft.

In anderen Bundesländern wird ein funktionsähnliches Gremium auch mit Großer Senat, Akademische Versammlung, Konvent oder Konsistorium bezeichnet. Das Konzil ist ein zentrales Kollegialorgan der Hochschulen.


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