Konzil von Konstanz

Konzil von Konstanz
5. November 1414 – 22. April 1418
Akzeptiert von

Römisch-katholische Kirche

Einberufen von Gegenpapst Johannes XXIII.
Präsidium

König Sigismund, Gegenpapst Johannes XXIII.

Teilnehmer 600 Kleriker
Themen

Abendländisches Schisma, Lehren von Jan Hus, John Wyclif und Hieronymus von Prag, Konziliarismus

Dokumente

Wichtigste Dokumente: Dekrete mit Aufzählung und Verurteilung der „Irrtümer“ von Jan Hus und John Wyclif, Fragebogen für deren Anhänger in der Bulle Inter cunctas, Dekret Cum in nonnullis, Dekret Quilibet tyrannus, Dekret Haec sancta, Dekret Frequens

Das Konzil von Konstanz oder Konzil zu Konstanz (5. November 1414 bis 22. April 1418) war eine Versammlung der Kirchenführung in Konstanz, die auf Betreiben des römisch-deutschen Königs Sigismund von dem Gegenpapst Johannes XXIII. einberufen wurde.[1] Gastgeber war der Fürstbischof Otto III. von Hachberg.

Die Versammlung sollte das seit 1378 andauernde Große Abendländische Schisma beenden und damit die Einheit der Kirche wiederherstellen (causa unionis). Ein weiterer Verhandlungspunkt, die causa reformationis (Kirchenreform), bezog sich auf notwendige Reformen innerkirchlicher Zustände. Schließlich sollten in der causa fidei (Glaubensfrage) Fragen der kirchlichen Verkündigung und Sakramentslehre geklärt und damit die Ketzerei (Häresie) wirksam bekämpft werden.

  1. Bernd Rill: Der Bodensee, Casimir Katz Verlag Gernsbach 2014, S. 180ff.

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