Kopftuchstreit

Der Begriff Kopftuchstreit bezieht sich auf den Streit, der in verschiedenen Ländern über ein sogenanntes Kopftuchverbot geführt wird.[1] Dabei geht es um die Frage, ob das Tragen eines Schleiers oder eines Kopftuches als Symbol einer bestimmten Auslegung des Islams in bestimmten Bereichen der Öffentlichkeit, insbesondere im öffentlichen Dienst und in seinen Ausbildungseinrichtungen, rechtlich gestattet ist oder untersagt werden soll.

Zu einem „Kopftuchstreit“ kam es in der jüngeren Vergangenheit vor allem in Frankreich und Deutschland, unter anderem, nachdem Muslimas das Tragen des Kopftuches auch im Staatsdienst und als Rechtsanwältinnen beim Auftreten vor Gericht[2] gerichtlich durchzusetzen versuchten. Wegen der divergierenden Religionspraxis in den Glaubensgemeinschaften wird das Tragen eines Kopftuches als besonders „muslimisch“ wahrgenommen oder politisch gedeutet. So gilt das Kopftuch im europäischen Kulturkreis oft als Symbol der Unterordnung der muslimischen Frauen und wird als Stärkung fundamentalistisch-muslimischer Kreise gewertet. In manchen europäischen Ländern gibt es eine größere staatliche Akzeptanz des Kopftuches (vgl. exemplarisch die Angaben zu Österreich und dem Vereinigten Königreich).

In Ländern wie Deutschland oder Schweiz geht es um einen Konflikt zwischen der Religionsfreiheit der Bürger einerseits und der religiösen Neutralitätspflicht des Staates andererseits. Mit dem Kopftuchstreit korrespondiert auch die Frage nach einem Verschleierungsverbot, wie es seit Anfang 2010 von einigen europäischen Ländern geplant ist bzw. bereits praktiziert wird.

  1. Kopftuchstreit. Duden online.
  2. Joachim Wagner: Der Stoff des Anstoßes. In: Der Spiegel. Nr. 38, 2013, S. 49–52 (online).

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search