Koseki

Vordruck eines Kosekiauszugs (koseki shōhon) ohne Eintragungen

Ein Koseki (戸籍) ist ein Familienstammbuch in Japan. Es dient ähnlichen Zwecken wie in Mitteleuropa vom Standesamt ausgestellte Urkunden und ist, da nur Japaner eingetragen werden dürfen, aufs Engste mit den Regelungen zur Staatsangehörigkeit verbunden. Von ähnlichen westlichen Registern unterscheidet es sich insofern, als nicht vom Individuum als Grundeinheit ausgegangen wird, sondern die zu einem Haushalt gehörende Familie als Basis dient; ko bedeutet wörtlich „Tür.“

Das seit 1994 elektronisch geführte Familienregister dient nicht Einwohnermeldezwecken, sondern eher der Erfüllung standesamtlicher Aufgaben und ist bei Erbschaftsansprüchen von Bedeutung. In früheren Zeiten diente es auch als Straf- und Wehrdienstregister. Nicht zu verwechseln ist dieses System mit dem der Melderegister (jūminhyō).[1] Seit Ende 1967 (Gesetz Nr. 81) werden Einwohnermelde- und Familienregister abgeglichen.

  1. Ein erstens wirkliches Einwohnermeldegesetz war das Kiryu-hō Nr. 27 von 1914, gefolgt vom Jūmin Toroku hō (Nr. 218 von 1951). Bis 2012 gab es separat geführte Ausländer-Einwohnermelderegister.

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