Klinik und Klinikum sind Weiterleitungen auf diesen Artikel. Zu anderen Bedeutungen siehe Klinik (Begriffsklärung).
In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch folgende wichtige Informationen:
Der Artikel behandelt ausschließlich die Institution Krankenhaus. Das Krankenhaus ist, wie schon der Name sagt, aber auch ein Gebäude. Leider überhaupt nichts über die speziellen architektonischen und baulichen Anforderungen, denen eine Krankenhausplanung gerecht werden muss.
Ein Krankenhaus (als organisatorischer Teilbereich auch Klinik oder Klinikum[1]) ist eine medizinische Einrichtung. Dort werden durch ärztliche und
pflegerische Hilfeleistung Krankheiten, Leiden oder körperliche Schäden festgestellt und durch eine Behandlung geheilt oder gelindert. Auch die Geburtshilfe und die Sterbebegleitung gehören zu den Aufgaben eines Krankenhauses.
Rechtlich wird in Deutschland unter einem Krankenhaus ein Betrieb im Sinne des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG) verstanden, in dem die zu versorgenden Personen untergebracht und verpflegt werden können.
Synonym verwendete Bezeichnungen sind auch Hospital, in Österreich, der Schweiz und Luxemburg auch Spital. Ein militärisches Krankenhaus wird Lazarett genannt.