Eine Kreuzung entsteht bei der Überschneidung zweier oder mehrerer Verkehrswege. Im Speziellen bezeichnet Kreuzung:
Ein Kreuzungsbauwerk (Überwerfungsbauwerk) ist allgemein die Führung zweier sich überschneidender Verkehrswege auf unterschiedlichen Ebenen.
Die Kreuzungsrechte bei Aufeinandertreffen mehrerer Verkehrswege sind in einzelnen Fachgesetzen geregelt (FStrG, WaStrG und EKrG).
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