Die Kulturdenkmale in Deutschland sind Kulturgüter, die in Deutschland unter Denkmalschutz gestellt sind. Für den Schutz sind die Denkmalbehörden, Denkmalpfleger und Eigentümer zuständig, was vor allem durch jeweilige Denkmalschutzgesetze (DSchG) der einzelnen Bundesländer geregelt wird.[1]
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