Kumulieren

Beispiel Kumulieren: mehr als eine Stimme für eine Person

Kumulieren (von lat. cumulus – Anhäufung), auch Stimmenhäufung oder Häufeln, ist ein Begriff aus dem Wahlrecht.

Es bedeutet, dass bei Wahlen mit offenen Listen oder reinen Personenwahlen, bei denen der Wähler mehr als eine Stimme hat, mehrere dieser Stimmen auf einen Kandidaten vereinigt werden können. Die Höchstzahl an Stimmen je Kandidat ist häufig auf einen niedrigen Wert beschränkt.

Die Sitzzuteilung an eine jede Liste erfolgt dabei in der Regel nur nach der Gesamtzahl der für all ihre Kandidaten abgegebenen Stimmen. Durch das Häufeln wird also einem Kandidaten nur ein Vorteil gegenüber den Konkurrenten aus seiner eigenen Partei verschafft.

Das häufig gemeinsam mit dem Kumulieren mögliche Verteilen mehrerer Stimmen auf verschiedene Listen nennt man Panaschieren.


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