Landespartei

Eine Landespartei ist nach dem deutschen Parteiengesetz eine politische Partei, deren Organisation sich auf das Gebiet eines Bundeslandes beschränkt (§ 6 Abs. 4 PartG). Dennoch können sich Landesparteien an bundesweiten Wahlen beteiligen. Verwandt ist der Begriff der Regionalpartei, die ihre politischen Aktivitäten auf eine Region beschränkt.

Umgangssprachlich bezeichnet man auch den Landesverband einer bundesweit vertretenen Partei als Landespartei.


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