Landesvertretung

Vertretung des Landes Hessen beim Bund in Berlin

Als Landesvertretungen (oftmals nur kurz Vertretung) bezeichnet man Behörden der deutschen Länder, welche die Interessen des Landes gegenüber dem Bund und den anderen Ländern vertreten und ihren Sitz in der Bundeshauptstadt Berlin haben. Diese Vertretungen beim Bund sind ein Spezifikum des deutschen Föderalismus und haben eine lange Tradition.

Landesvertretungen dienen als Schnittstelle zwischen Bundes- und Landespolitik. Daher gehören u. a. zu ihren Tätigkeiten die Pflege enger Beziehungen zum Deutschen Bundestag und zur Bundesregierung. Die politische und fachliche Arbeit zielt darauf ab, die Interessen des Landes bei der Gestaltung der Bundespolitik und der Gesetzgebung zu vertreten. Außerdem bieten die Vertretungen Arbeits- und Übernachtungsmöglichkeiten für die Landesregierung. Darüber hinaus gilt es, dessen kulturelle und wirtschaftliche Vielfalt vorzustellen.

Durch den Bedeutungsgewinn der Europäischen Union müssen auch auf dieser Ebene die Landesinteressen angemessen vertreten werden. Deshalb unterhalten mittlerweile alle Länder auch Landesvertretungen in Brüssel, dem Hauptsitz der EU. Die Artikel 23 und 50 des Grundgesetzes verpflichten die Länder, über den Bundesrat in Angelegenheiten der Europäischen Union mitzuwirken.[1]

  1. Mitwirkung in Europäischen Angelegenheiten (Memento des Originals vom 12. März 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.bundesrat.de, Website im Portal bundesrat.de, abgerufen am 27. April 2013

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