Landeswappen des Saarlandes | |
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Details | |
Eingeführt | 1. Januar 1957 durch Gesetz vom 9. Juli 1956 |
Schildform und Aufteilung | gevierter Halbrundschild: |
Vorgänger- versionen |
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Das Landeswappen zählt ebenso wie die Landesflagge zu den Hoheitszeichen des Saarlandes. Es wurde durch das Gesetz über das Wappen des Saarlandes vom 9. Juli 1956 mit Wirkung zum 1. Januar 1957, dem Datum des Beitrittes des Saarlandes zur Bundesrepublik Deutschland, eingeführt. Die Führung des Wappens ist den staatlichen Behörden des Saarlandes vorbehalten. Die Verwendung ohne Genehmigung ist eine Ordnungswidrigkeit.
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