Landgericht

Das Landgericht Berlin war (bis zur Aufteilung in zwei Landgerichte Anfang 2024) das größte deutsche Landgericht.

Ein Landgericht (Abkürzung LG) ist im Gerichtsaufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Deutschland das Gericht zwischen Amts- und Oberlandesgericht. Jeder Landgerichtsbezirk umfasst eines oder mehrere Amtsgerichte, mehrere Landgerichtsbezirke stellen den Bezirk eines Oberlandesgerichts dar.


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