Landschaftsverband bezeichnet in mehreren deutschen Bundesländern eine kommunale Körperschaft des öffentlichen Rechts oder einen Verein mit kommunaler Beteiligung. Der Namensbestandteil Landschaft bezieht sich dabei jedoch nicht auf die heute gängige Bedeutung des Begriffs im Sinne eines natürlichen oder geografischen Raumes; er stellt vielmehr eine Verbindung zu den früheren Landständen her, deren Gesamtheit innerhalb eines Herrschaftsgebietes auch als Landschaft bezeichnet wurde.
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