Landsgemeinde

Glarner Landsgemeinde, Mai 2014
Vereidigung bei der Innerrhoder Landsgemeinde in Appenzell, April 2005

Die Landsgemeinde ist die verfassungsmässige, an einem bestimmten Tag unter freiem Himmel und mit feierlichem Zeremoniell abgehaltene Versammlung der stimmfähigen Einwohner, an der über Sachgeschäfte abgestimmt wird und Behörden gewählt werden.

Auf kantonaler Ebene besteht sie heute noch in den Kantonen Appenzell Innerrhoden (2016: rund 16'000 Einwohner, davon 11'565 stimmberechtigt[1]) und Glarus (2016: 40'150 Einwohner, wovon etwa 26'000 stimmberechtigt[2]).

Eine vergleichbare Institution gibt es mit den Bezirksgemeinden in den Appenzell Innerrhoder Bezirken (Einwohnergemeinden) sowie im Bezirk Schwyz des Kantons Schwyz. Wie Landsgemeinden funktionieren auch die Versammlungen der Korporationen, beispielsweise die Oberallmeindgemeinde der Oberallmeindkorporation Schwyz und die Talgemeinde der Korporation Ursern. Die Landsgemeinde ist sodann die «grössere Schwester»[3] der Gemeindeversammlung, wie sie die kleineren und mittleren Gemeinden insbesondere der Deutschschweiz kennen.

Diese frühe Form der direkten Demokratie in der Schweiz entstand ab dem Spätmittelalter in den Länderorten der Schweiz. Sie ähnelt anderen frühdemokratischen Beschlussforen wie dem Thing oder der athenischen Volksversammlung, hat ihren Ursprung allerdings im mittelalterlichen Kommunalismus und den mittelalterlichen Gerichtsversammlungen («Landtagen»).

  1. Tiefste Wahlbeteiligung in Appenzell Innerrhoden. Fast die Hälfte der Stimmberechtigten hat von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Es gibt aber starke Schwankungen zwischen den Kantonen. 19. Oktober 2015, abgerufen am 26. August 2018.
  2. Hans-Peter Schaub, Lukas Leuzinger: Die Stimmbeteiligung an der Glarner Landsgemeinde. In: LeGes. Band 29, Nr. 1, 2018 (weblaw.ch).
  3. Andreas Auer: Staatsrecht der schweizerischen Kantone. Stämpfli, Bern 2016, S. 154.

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