Langwaffe

Langwaffen sind eine Kategorie zur Typologie von Waffen. Klassifiziert werden damit Schusswaffen bzw. Handfeuerwaffen nach den Begriffsbestimmungen des deutschen Waffengesetzes (WaffG).[1] Der Begriff Langwaffe ist kein Begriff der Waffentechnik. Langwaffen und Bestandteile davon überschreiten bestimmte Abmessungen von Kurzwaffen. Waffentechnisch handelt es sich um tragbare Schusswaffen, deren Reichweite über die von Kurzwaffen hinausgeht.

  1. WaffG Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4), Begriffsbestimmungen. Abschnitt 1: Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen, U 1. Schusswaffen, 1. (Stand 26. März 2008)

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search