Lex Bennigsen

Rudolf von Bennigsen war ein Abgeordneter aus dem ehemaligen Königreich Hannover. Als Nationalliberaler war er grundsätzlich zur Zusammenarbeit mit Bismarck bereit. Allerdings hatte er es zunächst mit einem noch weitergehenden Antrag versucht.

Die Lex Bennigsen (auch: Amendement Bennigsen) war ein Antrag im konstituierenden Reichstag des Norddeutschen Bundes. Der nationalliberale Abgeordnete Rudolf von Bennigsen brachte ihn während der Verfassungsberatungen ein. Am 22./27. März 1867 wurde der Antrag angenommen. Er änderte den Verfassungsentwurf, der damals beraten wurde.[1]

Konkret wurde durch den Antrag der Art. 17 Satz 2 der Verfassung des Norddeutschen Bundes vom 16. April 1867 eingeführt:

„Die Anordnungen und Verfügungen des Bundespräsidiums werden im Namen des Bundes erlassen und bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Gegenzeichnung des Bundeskanzlers, welcher dadurch die Verantwortlichkeit übernimmt.“

Durch den letzten Nebensatz führte der Antrag die ministerielle Verantwortlichkeit des Bundeskanzlers ein. Eine lex im eigentlichen Sinne, ein Gesetz also, waren der Antrag und diese Änderung des Entwurfes nicht. Es war aber parlamentarische Sitte, bedeutende Regelungen nach dem Antragsteller zu benennen.

  1. Karl Kroeschell: Rechtsgeschichte Deutschlands im 20. Jahrhundert, Göttingen 1992, S. 1. ISBN 3-8252-1681-0;
    Heinrich Otto Meisner: Bundesrat, Bundeskanzler und Bundeskanzleramt (1867–1871), in: Ernst-Wolfgang Böckenförde (Hrsg.): Moderne deutsche Verfassungsgeschichte (1815–1914), 2. Aufl., Königstein 1981, S. 78.

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