Lissabon-Urteil

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Mit dem Lissabon-Urteil entschied der Zweite Senat des deutschen Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) am 30. Juni 2009 über mehrere Anträge.[1] Sowohl der Vertrag von Lissabon (beziehungsweise das entsprechende deutsche Transformationsgesetz) als auch die Umsetzung in deutsches Recht im dazugehörigen Begleitgesetz wurden auf die Vereinbarkeit mit dem deutschen Grundgesetz (Verfassungsmäßigkeit beziehungsweise Verfassungswidrigkeit) überprüft.

Das deutsche Begleitgesetz verstieß nach dieser Entscheidung teilweise gegen das Grundgesetz. Der Vertrag von Lissabon sei zwar mit dem Grundgesetz zu vereinbaren, er dürfe aber erst durch Deutschland ratifiziert werden, wenn ein neues Begleitgesetz den nationalen Parlamenten mehr Rechte einräumte.

  1. BVerfG, Urteil vom 30. Juni 2009, Az. BvE 2/08, 2 BvE 5/08, 2 BvR 1010/08, 2 BvR 1022/08, 2 BvR 1259/08 und 2 BvR 182/09, Volltext, BVerfGE 123, 267 = NJW 2009, 2267.

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