Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland

Karte der Kfz-Kennzeichen in Deutschland (wiedereingeführte Kennzeichen in Blau, nicht wiedereingeführte in Rot)

Diese Liste der Kfz-Kennzeichen in Deutschland enthält die Unterscheidungszeichen im Sinne der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, die von Kfz-Zulassungsbehörden in Deutschland bei der Vergabe von Kraftfahrzeugkennzeichen verwendet werden dürfen (Stand 1. Dezember 2023).

In der Liste wird hinter dem Kennzeichen die Gebietskörperschaft (Landkreis, kreisfreie Stadt) genannt, deren Zulassungsstelle befugt ist, Kennzeichen mit dem genannten Unterscheidungszeichen auszugeben. In der Spalte rechts daneben wird dargelegt, woher sich das Zeichen ableitet. Die Links bei den Kreisbezeichnungen bzw. den Namen der kreisfreien Städte führen zum Artikel des jeweiligen Verwaltungsbezirks.

Zeichen, die sowohl von einer kreisfreien Stadt als auch von einem Landkreis verwendet werden, sind besonders erläutert. Die Kfz-Zeichen unterscheiden sich in diesen Fällen durch die Kombination von Buchstaben und Ziffern. Dabei steht „X“ für einen Buchstaben, „XX“ für zwei, „9“ für eine Ziffer usw. Für die – wegen Verwechslungsgefahr mit anderen Buchstaben oder Ziffern – erst später eingeführten Buchstaben „B“, „F“, „G“, „I“, „O“ und „Q“ gelten oft Abweichungen von der üblichen Zuteilung. Diese werden hier in der Regel nicht angegeben. Sehr oft, aber nicht immer, erhält der Zulassungsbezirk die kurzen Kennzeichen mit mindestens einem dieser Buchstaben, wenn er ansonsten die Kennzeichen „XX 999“ vergibt. Kennzeichen mit weniger als vier Buchstaben und Ziffern („Digits“) nach dem Unterscheidungszeichen werden in einigen Zulassungsbezirken nur solchen Fahrzeugen zugeteilt, die bauartbedingt keine größeren Kennzeichen führen können, zum Beispiel US-amerikanische Importfahrzeuge oder Krafträder.

Aufgehobene Unterscheidungszeichen, die nicht mehr vergeben werden, sind hier nicht enthalten. Diese sind in der Liste der deutschen Kfz-Kennzeichen, die nicht mehr ausgegeben werden, zu finden.

Die Anzahl der Buchstaben für den Zulassungsbezirk richtete sich ursprünglich möglichst nach der Einwohnerzahl der Gebietskörperschaft oder Stadt. Die jeweils größten Städte erhielten einen Einzelbuchstaben. So lautet das Kennzeichen für die Stadt Wuppertal „W“, da es die größte Stadt Deutschlands ist, deren Name mit dem Buchstaben „W“ beginnt. Wichtigste Ausnahme: Das viel größere Hamburg hat „HH“ für Hansestadt Hamburg, so konnte „H“ für die nächstkleinere Stadt Hannover genommen werden. Beim ersten Entwurf des Kennzeichensystems wurden auch Kennzeichen für die Gebietskörperschaften in der DDR und den ehemaligen deutschen Ostgebieten reserviert.


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