Maine Attorney General

Der Maine Attorney General ist der juristische Berater und Staatsanwalt des Staates Maine. Geregelt ist das Amt durch Artikel IX, § 11 der Verfassung von Maine. Der Attorney General wird zu Beginn der ersten Sitzung der neuen Maine Legislature für eine Amtszeit von zwei Jahren, zusammen mit den anderen Verfassungsämtern von Maine gewählt.[1]

Die Befugnisse des Generalstaatsanwalts von Maine leiten sich aus der Maine Revised Statues Annotated, Absatz 5, Kapitel 9 her. Dazu gehören die Vertretung des Staates in Zivilklagen, Untersuchung und Verfolgung von Tötungsdelikten, Beratung der Bezirksstaatsanwälte und die Bereitstellung schriftlicher Stellungnahmen zu Rechtsfragen auf Antrag des Gouverneurs oder der Legislative. Der Generalstaatsanwalt ist berechtigt, stellvertretende Generalstaatsanwälte und Assistenten nach Belieben zu ernennen.[2]

  1. Maine State Constitution. In: maine.gov. Abgerufen am 27. Dezember 2015.
  2. Office of the Maine AG: About Us: What We Do. In: maine.gov. Abgerufen am 27. Dezember 2015.

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