Medienrecht (Deutschland)

Das Medienrecht stellt im deutschen Recht eine Querschnittsmaterie dar, die den Rechtsrahmen für die Massenkommunikation festlegt. Der Gesetzgeber behandelt das Medienrecht nicht als eigenständiges, geschlossenes Rechtsgebiet; ein Mediengesetzbuch existiert in Deutschland nicht. Er hat jedoch zahlreiche Bestimmungen geschaffen, die einen besonderen Bezug zur Massenkommunikation aufweisen. Diese Regelungen finden sich in allen Kerngebieten des Rechts, dem öffentlichen Recht, dem Zivilrecht und dem Strafrecht. Die Anerkennung des Medienrechts als eigenständige Fachdisziplin ist daher das Produkt von Systematisierungsbestrebungen des juristischen Schrifttums. Auch wenn zwischen den einzelnen Autoren im Detail unterschiedliche Auffassungen über den Zuschnitt des Medienrechts bestehen, besteht im Wesentlichen Einigkeit darüber, dass Gegenstand des Medienrechts die Massenkommunikation ist. Die Eigenständigkeit des Medienrechts begründet das Schrifttum damit, dass die Massenkommunikation eine rechtliche Sonderstellung besitzt. Diese Sonderstellung wurzelt im Grundgesetz, dessen Art. 5 Abs. 1 GG die Kommunikation durch Gewährleistung der Meinungs-, der Informations-, der Presse-, der Rundfunk- und der Filmfreiheit in besonderer Weise schützt. Aus diesem spezifischen Schutz folgen zahlreiche einfachgesetzliche Sonderregeln, die auf die Eigenheiten der Massenkommunikation abgestimmt sind und die in Summe das Medienrecht bilden.


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