Nationale Front (DDR)

Die Stellung der Nationalen Front nach der Verfassung der DDR von 1968/74

Die Nationale Front war eine von der SED kontrollierte überparteiliche „sozialistische Volksbewegung“ aller Parteien und gesellschaftlichen Organisationen (mit Ausnahme christlicher Organisationen) in der DDR. Programmatisch diente sie „zur Annäherung der Klassen und Schichten auf dem Boden der Ideale der Arbeiterklasse“ sowie der Entwicklung „enger Gemeinschaftsbeziehungen in den Wohngebieten der Städte und Gemeinden“ und war somit wesentlicher Bestandteil des Herrschaftssystems der DDR.

In der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik von 1968 wurde sie in Art. 3 verankert.

„Art. 3.
(1) Das Bündnis aller Kräfte des Volkes findet in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland seinen organisierten Ausdruck.
(2) In der Nationalen Front des demokratischen Deutschland vereinigen die Parteien und Massenorganisationen alle Kräfte des Volkes zum gemeinsamen Handeln für die Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft. Dadurch verwirklichen sie das Zusammenleben aller Bürger in der sozialistischen Gemeinschaft nach dem Grundsatz, daß jeder Verantwortung für das Ganze trägt.“

Durch § 4 des Gesetzes vom 7. Oktober 1974[1] wurden in Art. 3 Abs. 1 die Worte Nationale Front des demokratischen Deutschland ersetzt durch Nationale Front der Deutschen Demokratischen Republik.

  1. Gesetz zur Ergänzung und Änderung der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 7. Oktober 1974. Gesetzblatt der DDR 1974 I. S. 425.

© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search