Nichtbundeseigene Eisenbahn

Regionalbahnzüge der NordWestBahn, Eurobahn und Westfalenbahn im Hauptbahnhof Bielefeld

Als nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE, als redundantes Akronym oft auch NE-Bahnen) werden in Deutschland alle Eisenbahnverkehrs- und -infrastrukturunternehmen bezeichnet, die sich nicht mehrheitlich im Besitz des Bundes befinden.[1] Oft werden auch alle Eisenbahnstrecken so bezeichnet, die sich nicht im Eigentum des Bundes befinden. Die Feststellung, ob „es sich nicht um Schienenbahnen des Bundes handelt“, muss im Einzelfall das Eisenbahnbundesamt treffen.

  1. Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), § 2 Absatz 15

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