Die Normenhierarchie der Schweiz beschreibt die Normenhierarchie der Schweizer Rechtsquellen. Sie hat Bedeutung für das Legalitätsprinzip.
In der Schweiz gilt auf Bundesebene folgende Gliederung:[1]
Auf Kantonsebene ist die Gliederung die gleiche, nur dass Bundesrecht immer dem kantonalen Recht vorgeht, man spricht von der derogatorischen Kraft des Bundesrechts.
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