Obrigkeitsstaat

Der Obrigkeitsstaat ist ein Staatsmodell,[1] dem ursprünglich in Abgrenzung zur Rätedemokratie die monokratischen Staaten zugeordnet wurden.[2] In diesem Verständnis wird ein Staat dann als Obrigkeitsstaat charakterisiert, wenn die öffentlichen Angelegenheiten nahezu ausschließlich durch einen Herrscher sowie eine ihm zugeordnete aristokratische, militärische oder bürokratische Führungsgruppe geregelt werden.[3]

Im engeren Sinne wird der Begriff in der Geschichtswissenschaft – nicht zuletzt wegen des „inflationären Auftretens“ des Begriffs Obrigkeit zwischen dem 15. und 17. Jahrhundert[4] – auch auf das Zeitalter des Absolutismus angewendet.[5] Ferner wird ebenso der konstitutionell-monarchische deutsche Staat des 19. Jahrhunderts als Obrigkeitsstaat gekennzeichnet, in dem im Vergleich zum Verfassungssystem des Grundgesetzes in der Bundesrepublik Deutschland die Möglichkeit der Partizipation des Bürgers an staatlichen Entscheidungsprozessen weitaus geringer gewesen ist.[6]

Die dem Obrigkeitsstaat zugrunde liegende politische Idee, dass alle Macht dem Staat übertragen wird, dieser die Sicherheit gewährleiste und der Bürger als Untertan apolitisch und rein privat handele, ist auf die politische Philosophie von Thomas Hobbes zurückzuführen.[7]

  1. Werner Rösener (Hrsg.): Staat und Krieg. Vom Mittelalter bis zur Moderne. Göttingen 2000, S. 206, ISBN 3-525-01386-8; Susanne Baer: „Der Bürger“ im Verwaltungsrecht. Subjektkonstruktion durch Leitbilder vom Staat. Tübingen 2006, S. 95, ISBN 3-16-147514-3.
  2. Susanne Baer: „Der Bürger“ im Verwaltungsrecht. Subjektkonstruktion durch Leitbilder vom Staat. Tübingen 2006, S. 93 f.
  3. Herder Lexikon Politik. Mit rund 2000 Stichwörtern sowie über 140 Graphiken und Tabellen, Sonderauflage für die Landeszentrale für politische Bildung NRW, Freiburg / Basel / Wien 1993, S. 154.
  4. Sigrid Schmitt: Territorialstaat und Gemeinde im kurpfälzischen Oberamt Alzey vom 14. bis zum Anfang des 17. Jahrhunderts. Institut für Geschichtliche Landeskunde der Johannes Gutenberg-Universität. Stuttgart 1992 (1964), S. 70, ISBN 3-515-06069-3.
  5. Hartmut Zückert: Die sozialen Grundlagen der Barockkultur in Süddeutschland. Stuttgart 1988, S. 338, ISBN 3-437-50315-4.
  6. Volker Schlette: Die Verwaltung als Vertragspartner. Empirie und Dogmatik verwaltungsrechtlicher Vereinbarungen zwischen Behörde und Bürger. Tübingen 2000, S. 104, ISBN 3-16-147224-1. (Schlette schrieb in diesem Zusammenhang von einem „Wandel des Staates vom Obrigkeitsstaat zum ‹kooperativen Staat›“.)
  7. Nikolai Blaumer: Die kommunale Zivilgesellschaft als Ort der Integration. Eine Skizze moderner Bürgerschaft. GRIN Verlag, München 2008, S. 11, ISBN 3-640-16660-4; Richard Saage: Faschismus. Konzeptionen und historische Kontexte. Eine Einführung. VS Verlag, Wiesbaden 2007, S. 78, ISBN 3-531-15387-0.

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