Ornat

Zar Nikolaus II. und Zarin Alexandra Feodorowna auf einem Ball im Winterpalast, 11. Februar 1903

Der oder das Ornat (lat. von ornatus „geschmückt, dekoriert“) bezeichnet die festliche Amtstracht eines Geistlichen, Herrschers oder hohen Beamten, die bei feierlichen und repräsentativen Anlässen getragen wird, wie z. B. bei der Krönung der Krönungsornat. Dazu gehören u. a. die Insignien des jeweiligen Amtes, z. B. Krone, Zepter, Bischofsstab.


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