Ortstafel (Deutschland)

Zeichen 310
Ortstafel (Vorderseite),
Beispieltafel der StVO; „Ortseingang“ Wilster
Zeichen 311
Ortstafel (Rückseite),
Beispieltafel der StVO „Ortsausgang“ Wilster, Richtung Schotten (Entfernung: 6 km)

Die Ortstafel (umgangssprachlich auch Ortsschild) in Deutschland bezeichnet den Beginn oder das Ende einer Ortschaft und ist meistens an ein- und ausfallenden Straßen des Ortsgebiets aufgestellt. Ortstafeln informieren zum einen über den Ortsnamen, außerdem sind sie als Verkehrszeichen ein wesentlicher Bestandteil des Straßenverkehrsrechts, beispielsweise für den Beginn von Geschwindigkeitsbeschränkungen innerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Dementsprechend gilt die Rückseite der Ortstafel als Hinweis darauf, die Beschränkungen wieder aufzuheben. Oftmals beginnt und endet die Unterhaltungslast für eine Straße auch an der Ortsausgangstafel, wichtiger zumindest in Deutschland ist aber allgemein Beginn und Ende der Ortsdurchfahrt, jeweils angezeigt durch den OD-Stein.[1]

  1. Richtlinien für die rechtliche Behandlung von Ortsdurchfahrten im Zuge der Bundesstraßen. ARS Nr. 14/2008, Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (siehe hier)

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