Pandektenwissenschaft

Die Pandektenwissenschaft (oder Pandektistik) ist eine Gruppenbezeichnung für die Arbeiten der romanistischen deutschen Zivilrechtswissenschaftler des 19. Jahrhunderts mit den antiken römischen Rechtsquellen des justinianischen Corpus iuris civilis, insbesondere den namensgebenden Pandekten (auch Digesten genannt). In Anlehnung an Friedrich Carl von Savigny bezeichneten sie dieses Recht mehrheitlich auch als das „heutige römische Recht“ auf dessen Fortgeltung sie bauten. Die Quellen waren Bestandteil des Gemeinen Rechts.

Die zivilrechtswissenschaftliche Arbeit Savignys, und damit die Anschauung der Historischen Rechtsschule, wird zumeist in den Themenkomplex einbezogen, wobei zu berücksichtigen ist, dass deren Programmatik in weltanschaulicher Hinsicht zeitweise anderen Prämissen unterworfen war. Rudolf von Jhering gab in diesem Zusammenhang den Versuch auf, an noch geltendes Recht in der Weise zu gelangen, dass die Entwicklung der Normen mit rechtshistorischen Mitteln geschildert werden. Er trennte die Disziplinen Rechtsgeschichte und Rechtsdogmatik auf, damit er „durch das römische Recht über das römische Recht hinaus“ gelangen konnte. So unterwarf er der Dogmatik einzig die antiken Quellen. Übereinstimmungen bestanden andererseits in der gemeinsamen Zielformulierung: Schaffung eines nationalen überterritorialen Zivilrechts, unterworfen dem Leitbild der Verwirklichung des Volksgeistes. Eine Kodifikation des Zivilrechts stand bei Savigny noch nicht im Raum, anders verhielt es sich bei den Bestrebungen Thibauts (vgl. Kodifikationsstreit).

Die Pandektistik war in ihrem Kern eine positivistische Rechtswissenschaft und Ausgangspunkt der modernen privatrechtlichen Kodifikationen, etwa des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches. Zurückblickend kann gesagt werden, dass die Pandektistik den neuzeitlichen usus modernus pandectarum überwand.


© MMXXIII Rich X Search. We shall prevail. All rights reserved. Rich X Search