Parlamentarismus

Beispiel für modernen Parlamentarismus: Der Deutsche Bundestag

Der Fachbegriff Parlamentarismus bezeichnet diejenigen politischen Systeme, in denen eine Versammlung von Parlamentariern in einem Parlament die Gesetzgebung für das Staatsvolk festlegen. Parlamentarismus ist ein wichtiges Merkmal des parlamentarischen Regierungssystems, in dem das Zentrum politischer Entscheidungskompetenzen beim Parlament liegt, indem dieses etwa auch die Regierung wählt und entlässt, ganz gleich, welche Staatsform der betreffende Staat de jure besitzt.

Hans Kelsen definiert Parlamentarismus als „Bildung des maßgeblichen staatlichen Willens durch ein vom Volke auf Grund des allgemeinen und gleichen Wahlrechtes, also demokratisch gewähltes Kollegialorgan, nach dem Mehrheitsprinzip.“[1]

  1. Hans Kelsen: Vom Wesen und Wert der Demokratie. 2. Auflage, Mohr, Tübingen 1929, S. 28.

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