Parteiverbot

Ein Parteiverbot ist das Verbot einer politischen Partei, deren politischer Tätigkeiten und deren Unter- und Nachfolgeorganisationen. Die Konsequenzen daraus sind die Auflösung aller Strukturen, die Einziehung des Parteivermögens und der Mandatsverlust. Das Parteiverbot ist ein Werkzeug einer wehrhaften Demokratie und stellt laut Bundesverfassungsgericht von 2017 die „schärfste und überdies zweischneidige Waffe des demokratischen Rechtsstaats“ dar.[1]

  1. BVerfG, Urteil 17. Januar 2017, Az. 2 BvB 1/13 Rn. 586, abgerufen am 17. Januar 2024

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